Praxis

Berufsgeheimnisträger & Schweigepflicht · Use Cases

KI für Berufsgeheimnisträger: § 203 StGB & Schweigepflicht rechtssicher

Wie Anwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Ärzt:innen, Notar:innen und Psychotherapeut:innen KI trotz Schweigepflicht einsetzen: die „mitwirkende Person nach § 203 StGB“-Konstruktion, EU-Hosting, AVV, kein Training auf Eingaben — mit echten Workflows, Beispiel-Prompt, klaren Grenzen und Auswahlkriterien.

Für wen
Anwält:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen, Ärzt:innen, Notar:innen, Psychotherapeut:innen und Unternehmensberater:innen mit Geheimnisschutz
Wirkung
Schriftliche Vor- und Zuarbeit unterstützt — jede geheimnisrelevante Aussage bleibt beim Berufsträger, die Schweigepflicht bleibt gewahrt
Aufgabe
KI für Mandanten-, Patienten- und Fallarbeit einsetzen, ohne die Schweigepflicht nach § 203 StGB zu verletzen
Worum es geht

Was dieser Use Case konkret leistet.

§ 203-konforme KI-Nutzung für Berufsgeheimnisträger bedeutet, generative KI so einzusetzen, dass die strafbewehrte Schweigepflicht nach § 203 StGB gewahrt bleibt. Wer als Anwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Arzt, Notar oder Psychotherapeut fremde Geheimnisse verarbeitet, darf externe IT und KI nur einsetzen, wenn der Anbieter rechtlich als „mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB“ eingebunden ist: Er und die von ihm eingesetzten Personen müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet sein. Auskunfts- und Prüfrechte des Berufsträgers schreibt § 203 StGB nicht vor — sie sind vertraglich zu vereinbaren (für Anwält:innen und Steuerberater:innen konkretisieren § 43e BRAO und § 62a StBerG die Anforderungen an den Dienstleistungsvertrag). Technisch kommen ein Betrieb innerhalb der EU, ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und die vertragliche Zusicherung hinzu, dass Eingaben nicht zum Training der Modelle verwendet werden. MeinGPT bietet Berufsgeheimnisträgern genau diese gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 203 StGB an: SelectCode verpflichtet sich darin als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 S. 2 StGB schriftlich zur Verschwiegenheit. Die KI übernimmt dabei die vorbereitende Zuarbeit — der Berufsträger prüft und verantwortet jede fachliche Aussage selbst.

So funktioniert es

Rechtlich ist die Kernfrage nicht „darf KI überhaupt?“, sondern „ist der Anbieter als mitwirkende Person eingebunden?“. Der Gesetzgeber erlaubt Berufsgeheimnisträgern seit der Neufassung von § 203 StGB ausdrücklich, sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit „mitwirkender Personen“ zu bedienen — etwa externer IT- und KI-Dienstleister — sofern deren Einbindung erforderlich ist und sie zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Genau diese Konstruktion bildet MeinGPT in einer gesonderten Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 203 StGB ab — einem eigenen, unterzeichenbaren Vertrag, nicht Teil der Standard-AGB: SelectCode verpflichtet sich darin als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 S. 2 StGB schriftlich zur Verschwiegenheit, hält anvertraute fremde Geheimnisse geheim (fortdauernd über das Vertragsende hinaus), verschafft sich nur die zur Vertragserfüllung erforderliche Kenntnis und verpflichtet alle eingesetzten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer (und deren Mitarbeiter) vorab ebenfalls schriftlich zur Verschwiegenheit; die Verpflichtungserklärungen sind dem Berufsträger auf Verlangen vorzulegen. Eine Offenlegung erfolgt nur, soweit eine behördliche oder gerichtliche Pflicht dazu besteht — mit Vorabinformation, soweit zulässig. Technisch läuft das auf einer Plattform, die mehrere Modelle hinter einer Oberfläche mit zentraler Rechteverwaltung bündelt, in der EU betrieben wird, einen AVV vorsieht und Eingaben nicht zum Training nutzt. So bleibt der Berufsträger Herr des Geheimnisses: Die KI bereitet Schreiben, Recherchen und Dokumente vor, die fachliche Prüfung und Verantwortung bleiben bei ihm.

Konkrete Abläufe

Diese Schritte gehören zur Umsetzung.

Diese wiederkehrenden Aufgaben lassen sich mit demselben Grundmuster abbilden.

01

Mandanten- und Patientenkommunikation entwerfen

Der Assistent formuliert aus stichpunktartigen Vorgaben einen Entwurf für ein Mandanten-, Patienten- oder Beteiligtenschreiben in der gewünschten Tonalität. Der Berufsträger prüft Inhalt und rechtliche/fachliche Richtigkeit und gibt frei — die KI nimmt das Formulieren ab, nicht die Verantwortung für die Aussage.

02

Dokumente und Belege vorerfassen und strukturieren

Aus hochgeladenen Schriftsätzen, Verträgen, Befunden oder Belegen extrahiert der Assistent strukturierte Felder und fasst Kernpunkte zusammen. Die Vorerfassung dient der Übersicht; jede geheimnis- oder entscheidungsrelevante Angabe wird gegen das Original geprüft, bevor sie weiterverwendet wird.

03

Recherche mit Quellen als Vorbereitung

Zur Vorbereitung recherchiert der Assistent öffentlich verfügbare Informationen und fasst sie mit Quellenangabe zusammen. Das Ergebnis ist eine Arbeitsgrundlage, keine verbindliche Rechts-, Steuer- oder Heilkunde-Beratung — Bewertung und Schlussfolgerung trifft der Berufsträger.

04

Wissensmanagement in Kanzlei, Praxis oder Prüfungsgesellschaft

Ein an interne Muster, Leitlinien und Handbücher angebundener Assistent beantwortet wiederkehrende Fragen (Fristen, Verfahren, interne Standards) mit Quellenverweis — für das Team, mit Berechtigungen, ohne dass geschützte Mandanten- oder Patientendaten die Organisationsgrenze verlassen.

05

Eigenen Assistenten mit fester Prüf-Regel bauen

Ohne Programmierung stellt die Kanzlei oder Praxis einen Assistenten mit eigenen Vorlagen und einem festen Prüf-Hinweis zusammen ('Entwurf — vom Berufsträger zu prüfen und zu verantworten') und gibt ihn fürs Team frei. So ist die menschliche Kontrolle im Workflow verankert, nicht optional.

Beispiel

Eingabe und Ergebnis im direkten Vergleich

Eingabe

Ich bin Berufsgeheimnisträger und bereite ein Schreiben an eine:n Mandant:in/Patient:in vor. Formuliere aus meinen Stichpunkten einen höflichen, sachlichen Entwurf und gib ihn als Tabelle je Abschnitt aus: Abschnitt, Entwurfstext, Prüfhinweis für mich. Triff keine verbindliche rechtliche/fachliche Aussage und markiere jede Stelle, an der ich fachlich prüfen oder ergänzen muss. Stichpunkte: Terminbestätigung, benötigte Unterlagen, Hinweis auf offene Rückfrage.

Ergebnis

AbschnittEntwurfstext (Vorschlag)Prüfhinweis
Anrede & Bezug"Sehr geehrte:r …, vielen Dank für Ihre Nachricht vom …"Datum/Bezug prüfen
Terminbestätigung"Gerne bestätige ich unseren Termin am … um … Uhr."Termin gegen Kalender prüfen
Benötigte Unterlagen"Bitte bringen Sie … mit, damit wir … besprechen können."⚠ Fachlich prüfen: welche Unterlagen im konkreten Fall nötig sind
Offene Rückfrage"Zu Ihrer Frage nach … komme ich nach Prüfung gesondert auf Sie zu."⚠ Keine verbindliche Auskunft im Entwurf — vom Berufsträger zu beantworten
Schluss"Mit freundlichen Grüßen"Freigabe durch Berufsträger vor Versand
Nächster Schritt

Im eigenen Unternehmen umsetzen

In einer kurzen Demo klären wir Daten, Verantwortlichkeiten und den passenden Ablauf für diesen Use Case.

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Oder den KI für Berufsgeheimnisträger — die § 203-Auswahlkriterien (PDF) als PDF herunterladen:

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Sicherheit und Auswahl

Für Berufsgeheimnisträger ist die zentrale Zusicherung eine gesonderte Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 203 StGB — ein eigener, unterzeichenbarer Vertrag, nicht Teil der Standard-AGB: SelectCode verpflichtet sich darin als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 S. 2 StGB schriftlich zur Verschwiegenheit, hält anvertraute Geheimnisse geheim (auch über das Vertragsende hinaus) und verschafft sich nur die zur Vertragserfüllung erforderliche Kenntnis. Alle eingesetzten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer (und deren Mitarbeiter) werden vorab ebenfalls schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet — vertraglich zugesagt, nicht bloß gesetzlich vorausgesetzt; unbefugtes Offenbaren durch eine mitwirkende Person ist nach § 203 Abs. 4 StGB strafbar. Die Verpflichtungserklärungen sind dem Berufsträger auf Verlangen vorzulegen. Eine Offenlegung erfolgt nur, soweit eine behördliche oder gerichtliche Pflicht dazu besteht, mit Vorabinformation, soweit zulässig. Technisch läuft der Betrieb innerhalb der EU, ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist Standard, und Eingaben werden nicht zum Training der Modelle verwendet. Zugriffe folgen dem Least-Privilege-Prinzip über zentrale Rechteverwaltung mit SSO und sind über Audit-Logs nachvollziehbar. MeinGPT wird von der nach ISO 27001 zertifizierten SelectCode GmbH betrieben, die ihre Sicherheit regelmäßig durch unabhängige Penetrationstests prüfen lässt (zuletzt SySS, 2025); Zertifikat und Nachweise sind über das Trust Center einsehbar. So bleiben geschützte Mandanten- und Patientendaten kontrolliert, statt über private KI-Accounts (Schatten-KI) verarbeitet zu werden.

Darauf sollte bei der Auswahl geachtet werden

  • § 203 StGB: Verpflichtet der Anbieter sich selbst als mitwirkende Person (§ 203 Abs. 3 S. 2 StGB) schriftlich zur Verschwiegenheit — und sagt er vertraglich zu, auch seine Mitarbeiter und etwaige Unterauftragnehmer schriftlich zu verpflichten und die Verpflichtungserklärungen auf Verlangen vorzulegen?
  • Verarbeitungsort & Unterauftrag: Werden die Daten innerhalb der EU verarbeitet, und werden etwaige Unterauftragnehmer (und deren Mitarbeiter) ebenfalls schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet?
  • AVV: Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO vor, der Weisungsbindung, technisch-organisatorische Maßnahmen und Löschpflichten regelt?
  • Kein Training auf Eingaben: Ist vertraglich zugesichert, dass Prompts, Uploads und Mandanten-/Patientendaten nicht zum Training der Modelle verwendet werden?
  • Rollen, Rechte & Protokollierung: Gibt es zentrale Nutzer- und Rechteverwaltung, SSO, Least-Privilege-Zugriffe und Audit-Logs, mit denen sich der geheimnisgeschützte Zugriff nachweisen lässt?
  • Mandanten-/Patiententrennung: Lassen sich Fälle, Mandate oder Patientendaten sauber voneinander abgrenzen, statt sie in einem gemeinsamen, unkontrollierten Kontext zu vermischen?
  • Adoption & Befähigung: Gibt es Schulung und Champions, damit die Kanzlei/Praxis die KI korrekt, prüfend und ohne Umweg über private Schatten-KI nutzt?
Bekannte Grenzen

Was vor der Einführung geklärt werden muss.

Diese Punkte müssen vor der Einführung fachlich oder organisatorisch geklärt werden.

  1. 01

    KI ist Vorbereitung, keine Rechts-, Steuer- oder Heilkunde-Beratung: Entwürfe, Zusammenfassungen und Recherchen sind Arbeitsgrundlagen; jede fachliche Bewertung und Entscheidung trifft und verantwortet der Berufsträger selbst.

  2. 02

    Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO, insbesondere Gesundheitsdaten) und geheimnisgeschützte Mandanten-/Patientendaten erfordern zusätzliche Sorgfalt, enge Freigaben und im Zweifel eine gesonderte rechtliche Prüfung im Einzelfall.

  3. 03

    Die Schweigepflicht und die Verantwortung für die Wahrung des Geheimnisses bleiben stets beim Berufsträger; die vertragliche Einbindung des Anbieters als mitwirkende Person entlastet ihn nicht von seiner eigenen Sorgfalts- und Prüfpflicht.

  4. 04

    KI-Modelle können Inhalte falsch wiedergeben oder erfinden; kein Entwurf und keine Zusammenfassung darf ungeprüft nach außen gehen. Ein Vier-Augen- bzw. Freigabeprinzip ist dringend zu empfehlen.

  5. 05

    Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und wie KI im konkreten Berufsfeld eingesetzt werden darf, sollte mit der zuständigen Berufskammer und/oder rechtlichem Beistand geklärt werden.

Häufige Fragen

Ja — wenn der Anbieter rechtlich als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 StGB eingebunden ist. § 203 StGB erlaubt Berufsgeheimnisträgern ausdrücklich, sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit mitwirkender Personen (etwa externer IT- und KI-Dienstleister) zu bedienen, sofern deren Einbindung erforderlich ist und sie zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Bei MeinGPT ist das in einer gesonderten Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß § 203 StGB abgebildet — einem eigenen, unterzeichenbaren Vertrag, nicht Teil der Standard-AGB: SelectCode verpflichtet sich als mitwirkende Person nach § 203 Abs. 3 S. 2 StGB schriftlich zur Verschwiegenheit und verpflichtet alle eingesetzten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer vertraglich ebenfalls schriftlich; die Verpflichtungserklärungen sind dem Berufsträger auf Verlangen vorzulegen. Unbefugtes Offenbaren durch eine mitwirkende Person ist nach § 203 Abs. 4 StGB strafbar. Die fachliche Verantwortung und die Schweigepflicht bleiben beim Berufsträger.